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Aktuelles Thema: Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Der Bundesgerichtshof stuft unterschiedliche Preisangaben in Preissuchmaschinen und Online-Shops als unlauter ein
Ein Händler, der eine Preiserhöhung in seinem Online-Shop vornehmen möchte und zusätzlich sein Angebot in einer Preissuchmaschine bewirbt, muss abwarten, bis seine geänderten Preise in der Suchmaschine aktualisiert wurden. Erst dann kann er eine Preiskorrektur auf seiner Homepage vornehmen. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, wenn er seine Preisänderung zeitgleich dem Betreiber der Plattform mitteilt.
Aktuelles Thema: Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. März 2010 haben die 0180-Nummern einen neuen Namen erhalten. Man spricht jetzt nicht mehr von "Geteilte-Kosten-Diensten" sondern von "Service-Diensten". Ein Anruf aus dem Festnetz darf höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Für Anrufe aus einem Mobilfunknetz war bislang der allgemeine Hinweis zulässig, dass Mobilfunkpreise davon abweichen können. Mit der Neuregelung zum 1. März 2010 müssen zum Beispiel die Betreiber von Webseiten, die eine Kontaktmöglichkeit mittels 0180-Nummern anbieten, beachten, dass auch der Mobilfunkhöchstpreis ausdrücklich genannt wird. Er darf maximal 42 Cent pro Minute betragen. Der Hinweis bei einer 01805-Nummer könnte somit lauten: "14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min". Verstöße gegen diese Preisangabenverpflichtung aus dem TKG können mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- € belegt werden.
Aktuelles Thema: Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Produktempfehlung mittels „Tell-a-friend-Funktion“ ist Werbung aber kein Spam
Viele Website-Betreiber bieten ihren Besucher durch vorformulierte E-Mails die Möglichkeit eine persönliche Nachricht direkt von der Internetseite zu senden, um mit dieser „Tell-a-friend-Funktion“ auf ihr Waren- oder Dienstleitungsangebot aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Gebrauch dieser Form der Produktempfehlung als Werbung eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei allerdings nicht um eine unzulässige Direktwerbung, die den Empfänger der E-Mail in unzumutbarer Weise belästigt.
Unternehmensinterne Selbstkontrolle: IT-Sicherheit und Datenschutz bei [di]
Neulich bei [di]: Nach der Teamrunde kehre ich an meinen Arbeitsplatz zurück, wo mich mein Monitor mit der Aufforderung begrüßt, ich müsse erst mein Passwort zum Entsperren des Computers eingeben um weiterarbeiten zu können. Gängelei durch die IT-Kollegen? Unnötiger Sicherheitsschnickschnack? Tatsächlich offeriert ein unbesetzter, frei zugänglicher Rechner in einem leeren Großraumbüro eine Fülle vertraulicher Daten auf dem Präsentierteller. Seit einer Weile sperrt sich mein Rechner deshalb automatisch, wenn ich nicht daran arbeite und vergessen habe, die Sperre selbst zu aktivieren. Aber wie sieht es mit dem Notebook aus, das ich mal eben mit nach Hause nehme, weil am nächsten Morgen gleich die Präsentation beim Kunden ansteht? Oder dem USB-Stick mit Projektdaten, der nach Feierabend in die Jackentasche wandert, weil es noch etwas zu tun gibt? Wer in der Agentur kennt eigentlich meine Personalakte?
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