Weblog von Willi Marnet
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Google Analytics sind beseitigt
Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M.
Der Streit zwischen den Aufsichtsbehörden und Google seit November 2009 ist beigelegt.
Die obersten Datenschützer und Google haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die es erlaubt, nunmehr das beliebte Webanalyse-Tool rechtskonform zu verwenden. Webseitenbetreiber müssen derzeit kein Bußgeld befürchten, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beim Einsatz von Google Analytics beachtet werden.
Seit dem 4. August 2011 wieder neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Onlinehandel
Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs macht Gesetzesänderung erforderlich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte bereits im September 2009 die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für europarechtswidrig. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber nunmehr reagiert und die §§ 312e Abs. 1 und 357 Abs. 3 BGB entsprechend den Vorgaben des EuGH neu formuliert. Im Ergebnis handelt es sich dabei lediglich um eine sprachliche Anpassung und nicht um eine Einschränkung des Anspruchs der Händler auf Wertersatz für die Nutzung oder Verschlechterung der zurückgegebenen Ware, da die Rechtsprechung die bislang zum Wertersatz geltenden Vorschriften bereits restriktiv im Sinne der neu formulierten Normen ausgelegt hatte.
Die elektronische Rechnung per E-Mail nun auch für Unternehmen
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Rückwirkend zum 1. Juli 2011 soll ein vereinfachtes Verfahren gelten
Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen, die ein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist bislang nur in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) oder im EDI-Verfahren zulässig. Diese hohen Anforderungen sollen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 rückwirkend für ab dem 1. Juli 2011 getätigte Umsätze beseitigt werden.
Keine Abmahnung bei einem Verstoß gegen den Datenschutz
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Datenschutzrechtliche Bedenken bei der Verwendung des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook
Die Verwendung des so genannten „Like“ oder „Gefällt mir“- Buttons ist für Unternehmen eine zielgruppengerechte kostenlose Werbung, denn mit einem Klick auf den Button der kommerziellen Website können bei Facebook registrierte Nutzer sowohl in ihrem Facebook-Profil als auch bei ihren Facebook-Kontakten den Hinweis hinterlassen, dass ihnen das verlinkte Produkt gefällt. Datenschutzrechtlich bedenklich ist die Verwendung des Buttons, weil allein der Aufruf der Website auch ohne Betätigung des dort platzierten Buttons genügt, um personenbezogene Daten an Facebook zu übertragen.
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