Aktuelles Thema: Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. März 2010 haben die 0180-Nummern einen neuen Namen erhalten. Man spricht jetzt nicht mehr von "Geteilte-Kosten-Diensten" sondern von "Service-Diensten". Ein Anruf aus dem Festnetz darf höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Für Anrufe aus einem Mobilfunknetz war bislang der allgemeine Hinweis zulässig, dass Mobilfunkpreise davon abweichen können. Mit der Neuregelung zum 1. März 2010 müssen zum Beispiel die Betreiber von Webseiten, die eine Kontaktmöglichkeit mittels 0180-Nummern anbieten, beachten, dass auch der Mobilfunkhöchstpreis ausdrücklich genannt wird. Er darf maximal 42 Cent pro Minute betragen. Der Hinweis bei einer 01805-Nummer könnte somit lauten: "14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min". Verstöße gegen diese Preisangabenverpflichtung aus dem TKG können mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- € belegt werden.
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