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Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts zum 11. Juni 2010

von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
 

Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrung hat nunmehr Gesetzesrang

Zum 11. Juni 2010 wurden die einschlägigen Vorschriften einschließlich der Anlagen mit den Musterbelehrungen von der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) in den Art. 246 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) übernommen. Im Gegensatz zur BGB-InfoV handelt es sich beim EGBGB um ein formelles Gesetz, das von den Instanzgerichten nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Für die Betreiber von Onlineshops, die auf die neuen Musterbelehrungen zurückgreifen, besteht ab sofort Rechtssicherheit, die vom Gesetzgeber zwar stets beabsichtigt aber bislang durch eine Verordnung nicht erreicht werden konnte. 

Magento kündigt Unterstützung für native mobile Apps an.

Magento hat eine Backend Erweiterung angekündigt welche es ermöglicht native Apps auf Basis des persönlichen Magento Web-Shops für die verschiedensten Plattformen (iPhone, iPad, Android und weitere) zu erstellen.

Neben der hohen Entwicklungsdauer von mobilen Apps ist auch das Deployment der fertigen Applikation ein aufwendiges Unterfangen. Hier kündigt Magento einen Full-Service an, der gegen eine noch nicht näher benannte Gebühr die komplette Anmeldung und Zertifizierung beim entsprechenden AppStore Anbieter übernimmt.

Magento unterstützt seit längerem die medienadäquate Darstellung für mobile Endgeräte, die Unterstützung für native Apps ist jedoch einzigartig und sichert Magento ein weiteres Mal seine innovative Führungsrolle im Bereich der Enterprise Webapplikationen.

Die komplette Ankündigung finden Sie unter:
http://www.magentocommerce.com/blog/comments/introducing-the-new-magento-mobile-admin/

Wortwolken – Das Wichtigste auf den ersten Blick?

Wortwolken waren vor Jahren ein echter Trend, kaum eine Website, die ohne sie ausgekommen ist. Mal waren es die häufigsten Themen-Schlagwörter (oft über die sog. Tags einzelner Artikel generiert), mal die häufigsten Suchbegriffe der Website, die über Wortwolken abgebildet wurden. Die interessantesten Anwendungen versuchen darüber inhaltliche Aspekte auf den ersten Blick sichtbar zu machen, wie zum Beispiel die US Presidential Speeches Tag Cloud. Hier erkennt man unmittelbar die inhaltliche Ausrichtung der Reden amerikanischer Präsidenten zwischen 1776 und 2007.

Wir experimentieren bei [di] schon sehr lange mit diesem Werkzeug. Eine Anwendung bei der wir diese Wortwolken einsetzen ist unser sog. Webthemen-Check. Die These dahinter lautet: Wer bei Google eine Suche absetzt, erhält in den ersten 10 bis 20 Treffern ein thematisches Bild vermittelt, das in zunehmender Weise die Meinung der Menschen beeinflusst. Wer also ein Thema oder eine Marke ganzheitlich betrachten möchte, dem darf die Zusammensetzung der Suchergebnis-Listen nicht gleichgültig sein.

Aktuelles Thema: Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen

von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim

Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) tritt am 17. Mai 2010 in Kraft

Neben dem Telemediengesetz (TMG), das Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Internetauftritten enthält, der Preisangabenverordnung (PAngV), die bestimmt, dass Leistungen gegenüber Letztverbrauchern nur unter Angabe des Endpreises beworben und angeboten werden dürfen und der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV), die spezielle Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen vorschreibt, werden nunmehr mit der DL-InfoV weitere Informationspflichten für den Dienstleistungsbereich eingefordert. Sie gilt für alle Dienstleister auch für Freiberufler, die in Deutschland niedergelassen sind. Die DL-InfoV findet auf sämtliche Dienstleistungen Anwendung und zwar unabhängig davon, ob sie im Internet oder offline angeboten werden. Ausgenommen sind lediglich die Bereiche Verkehr, Gesundheit, Finanzen (Banken und Versicherungen), sowie Leiharbeitsagenturen und private Sicherheitsdienste.