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Kunden geben [di] die Bestnote »exzellent«

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Wissensmanagement auf Basis von Social Software

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Welcher Transformationstyp sind Sie? – Laut einer aktuellen Studie nutzen die meisten großen Unternehmen IT noch nicht effizient

Wer hohe Etats und eine große IT-Abteilung hat ist auch erfolgreich im Web, mit Social Media, Mobile etc., möchte man meinen. Tatsächlich scheinen die umsatzstarken, weltweit agierenden Unternehmen noch ziemliche Probleme damit zu haben, neue Technologien zu ihrem Vorteil einzusetzen. Das belegt die gemeinsame Studie von Capgemini Consulting und dem Massachusetts Institute of Technology (MIT) „Digital Transformation: A Roadmap for Billion-Dollar Organizations“, deren Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden. Demnach erzielt nur etwa ein Drittel der Befragten – 157 Führungskräfte von 50 Großunternehmen in 15 Ländern mit einem Jahresumsatz von über einer Milliarde US-Dollar – nach eigenen Angaben wirklich gute Ergebnisse bei der Umsetzung von digitalen Veränderungen. Motiviert zum Einsatz von IT in ihren Geschäftsprozessen werden sie zumeist durch Wettbewerbsdruck und wachsende Kundenanforderungen – externe Impulse also, auf die man irgendwie reagiert, nach dem Motto „Wir müssen da jetzt auch etwas machen“.

World Usability Day 2011 in Mannheim

World Usability Day in Mannheim - wir von [di] haben uns mal dort umgeguckt!

Frank und ich machten uns am Donnerstag-Nachmittag (10. November) auf den Weg ins Technoseum.
Der erste Eindruck: Wow - das wird ein »gesunder« Tag. Obstkörbe soweit das Auge reichte  - randvoll mit Äpfeln und Mandarinen.

Zu allererst widmeten wir uns einem besonderen Highlight des WUD Mannheim: Studenten stellten ihre Studienprojekte rund um das Thema Usability aus. Dabei gerieten wir wirklich ins Staunen - es gab jede Menge innovative, intelligente und praktische Ideen.

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Google Analytics sind beseitigt

Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M.
                                                                                                                                                                                                           Der Streit zwischen den Aufsichtsbehörden und Google seit November 2009 ist beigelegt.
                                                                                                                                                                                                          Die obersten Datenschützer und Google haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die es erlaubt, nunmehr das beliebte Webanalyse-Tool rechtskonform zu verwenden. Webseitenbetreiber müssen derzeit kein Bußgeld befürchten, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beim Einsatz von Google Analytics beachtet werden.

Seit dem 4. August 2011 wieder neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Onlinehandel

Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs macht Gesetzesänderung erforderlich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte bereits im September 2009 die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für europarechtswidrig. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber nunmehr reagiert und die §§ 312e Abs. 1 und 357 Abs. 3 BGB entsprechend den Vorgaben des EuGH neu formuliert. Im Ergebnis handelt es sich dabei lediglich um eine sprachliche Anpassung und nicht um eine Einschränkung des Anspruchs der Händler auf Wertersatz für die Nutzung oder Verschlechterung der zurückgegebenen Ware, da die Rechtsprechung die bislang zum Wertersatz geltenden Vorschriften bereits restriktiv im Sinne der neu formulierten Normen ausgelegt hatte.