Als Internetagentur planen, gestalten und realisieren wir Kommunikation in neuen Medien
Tätigkeitsschwerpunkte von [di] sind Konzeption und Beratung bei Webapplikationen, Screen- und Interfacedesign, programmiertechnische Umsetzungen und Applikationsentwicklung, E-Commerce-Lösungen, Auswahl und Integration ECM/CMS, BI-Lösungen/MOSS, Online-Marketing, Redaktion sowie Projekt- und Qualitätsmanagement.
AOL-Verlag mit neuer Website online
Auf einer neuen Internetplattform stellt der auf Unterrichtsmaterialien spezialisierte AOL-Verlag sein Portfolio vor. Im Online-Shop bietet er über 500 Kopiervorlagen und Bücher, Lernboxen und Zubehör sowie Download-Material für Pädagogen an. Die technische Umsetzung des Relaunchs übernahm [di].
Um den AOL-Shop auch für wachsende Anforderungen zu wappnen implementierte [di] eine generische CMS- und E-Commerce-Lösung für die Verlagsbranche auf Open-Source-Basis. Der Datenimport sowie die weitere Bestellabwicklung erfolgen über eine automatisierte Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem (ERP).
Der AOL-Verlag, der seit mehr als 30 Jahren Unterrichtshilfen und Lehrmittel für Lehrkräfte vertreibt, gehört zur Persen Verlag GmbH (Klett Gruppe).
Aktuelles Thema: Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. März 2010 haben die 0180-Nummern einen neuen Namen erhalten. Man spricht jetzt nicht mehr von "Geteilte-Kosten-Diensten" sondern von "Service-Diensten". Ein Anruf aus dem Festnetz darf höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Für Anrufe aus einem Mobilfunknetz war bislang der allgemeine Hinweis zulässig, dass Mobilfunkpreise davon abweichen können. Mit der Neuregelung zum 1. März 2010 müssen zum Beispiel die Betreiber von Webseiten, die eine Kontaktmöglichkeit mittels 0180-Nummern anbieten, beachten, dass auch der Mobilfunkhöchstpreis ausdrücklich genannt wird. Er darf maximal 42 Cent pro Minute betragen. Der Hinweis bei einer 01805-Nummer könnte somit lauten: "14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min". Verstöße gegen diese Preisangabenverpflichtung aus dem TKG können mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- € belegt werden.
wissenswert24-Vertriebsplattform ist neues Magento-Projekt von [di]
Als offizieller Community-Partner der E-Commerce-Plattform Magento hat die Mannheimer Internetagentur [di] digitale informationssysteme gmbh ein weiteres Projekt auf Basis dieses Open-Source-Systems realisiert: www.wissenswert24.de vertreibt im Internet Produkte der Marken Brockhaus, Duden, Harenberg, Meyers und Weingarten. Die wissenswert24 Buch & Medien GmbH, ein Tochterunternehmen des Verlags Bibliographisches Institut AG, beauftragte [di] mit der Überarbeitung und Neukonzeption des seit 2004 bestehenden Webauftritts. Neben der Einbindung von Magento als neues Shopsystem, das höchsten technologischen und organisatorischen Standards Rechnung trägt, sowie zahlreichen Erweiterungen zählen Usability- und SEO-Maßnahmen zu den [di]-Leistungen im Rahmen des Relaunchs.
Aktuelles Thema: Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website
von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M., Mannheim
Produktempfehlung mittels „Tell-a-friend-Funktion“ ist Werbung aber kein Spam
Viele Website-Betreiber bieten ihren Besucher durch vorformulierte E-Mails die Möglichkeit eine persönliche Nachricht direkt von der Internetseite zu senden, um mit dieser „Tell-a-friend-Funktion“ auf ihr Waren- oder Dienstleitungsangebot aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Gebrauch dieser Form der Produktempfehlung als Werbung eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei allerdings nicht um eine unzulässige Direktwerbung, die den Empfänger der E-Mail in unzumutbarer Weise belästigt.
![[di] digitale informationssysteme gmbh](/sites/all/themes/yaml/images/img_di_logo.gif)
